Barbas Kaminkassette, Kaminkassetten,
Die Kaminkassetten von Barbas sind aus hochwertigem Stahl, der Feuerraum der Kaminkassette aus solidem Guß gefertigt. Auf den Bildern sind die Kaminkassetten mit Verkleidungen zu sehen, diese sind aber nicht lieferbar sondern sollen nur Einbaubeispiele darstellen. Ein Gebläse ist Option. Es ist eine Anschlußmöglichkeit zur Warmluftweiterleitung über 2 125 mm Stutzen möglich, in serienmäßiger Standardausführung sind die beiden Löcher geschlossen und müssen bei Bedarf selbst durchgestoßen werden. Danach müssen zwei Adapter für das daraufstecken von z.B. Aluflex angeschraubt werden (Option).
Diese Feuerstätten sind vorerst nicht mehr lieferbar!
Die Kaminkassetten dieser Ausstellungsseite sind gemäß der DIN 18895 A1 Kamineinsätze der Bauart 1 (BA 1). BA 1 besagt selbstschließende Tür. Eine Mehrfachbelegung des Schornsteines ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen muß Ihr Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) speziell vor Ort an Ihrem Schornstein prüfen. Eine Mehrfachbelegung ist unter anderem auch vor der Schornsteinabmessung abhängig. Der BSFM sollte eine Feuerstätte vor einem Kauf genehmigen und muß diese vor Inbetriebnahme abnehmen!
Panolux 52/65 und Beaufire 52/65 haben keinen Rauchrohrstutzen und sind somit auch für Umrüstung eines offenen Kamin geeignet, es gibt aber für beide einen 150 mm bzw. 180 mm Rauchrohranschluß als Option.
Wenn Sie die Bilder anklicken öffnet sich jeweils ein Fenster mit einem großen Bild.
Alle Beschreibungen, Bilder vorbehaltlich technischen Verbesserungen und Barbas©!
Diese Ausstellungsseite ist eine Infoseite und kein Onlineshop! Sie soll nicht zu einer unbedachten schnellen Bestellung animieren sondern lediglich zeigen was es an Feuerstätten alles für Möglichkeiten gibt und Ihnen unter Umständen die Möglichkeit geben Fragen zu stellen. Der Kauf einer Feuerstätte sollte gewissenhaft geplant und abgewogen werden. Zudem sind meist viele Fragen offen welche vor einem Kauf geklärt werden müssen. In Ihre Planung sollten Sie unbedingt den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister mit einbeziehen da er eine Feuerstätte vor einem Kauf genehmigen sollte und vor Inbetriebnahme diese korrekt abnehmen muß! Er weist Sie unter Umständen auch auf regionale Besonderheiten hin.
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